Teilnahmebedingungen des Kath. Jugendreferates Sindelfingen

Liebe Teilnehmende, liebe Erziehungsberechtigte,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zu Stande kommenden Ferienfreizeitvertrages mit dem Kath. Jugendreferat Sindelfingen. Das Kath. Jugendreferat Sindelfingen wird nachstehend mit Juref Sifi abgekürzt.

Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. Den Teilnehmenden haben wir nachfolgend mit „TN“ abgekürzt.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Für alle Buchungswege gilt:

a) Erfolgt die Buchung (Freizeitenanmeldung) für einen minderjährigen TN, so erfolgt insoweit das Angebot auf Abschluss eines Vertrages sowohl durch die/den Minderjährigen selbst, gesetzlich vertreten durch die Eltern oder den sonstigen gesetzlichen Vertretungsberechtigten, als auch gleichzeitig ein Vertragsangebot durch die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungsberechtigten selbst. Der Vertrag kommt demnach im Falle einer Buchungsbestätigung entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen mit dem minderjährigen TN, als auch mit den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern zu Stande.

b) TN mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen versuchen wir die Teilnahme an unseren Freizeiten zu ermöglichen. Hierzu ist es jedoch unerlässlich, dass der TN bzw. der Vertretungsberechtigte in der Anmeldung genaue Angaben über Art und Umfang bestehender Behinderungen oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen macht. Nur dadurch kann das Juref Sifi sorgfältig prüfen, ob eine Teilnahme und die damit einhergehende Anmeldebestätigung erfolgen kann. Sollten Angaben zu Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegenüber dem Juref Sifi nicht gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung bzw. Vertrag erfolgen. Falls das Juref Sifi eine Teilnahmebestätigung versendet hat, weil es nicht über gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen informiert wurde, behält sich das Juref Sifi vor den Vertrag mit dem TN zu kündigen, falls eine Teilnahme an der Freizeit nicht möglich oder zumutbar ist.

 

1.2 Für mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail übermittelte Buchungen gilt:

a) Mit der Buchung bietet der TN, bzw. bieten die gesetzlichen Vertreter (Ziff. 1.1a), dem Juref Sifi den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Freizeitenbeschreibung und aller dem TN zum Buchungszeitpunkt vorliegenden ergänzenden Informationen verbindlich an.

b) Der Reisevertrag kommt mit dem TN und den gesetzlichen Vertretern mit Zugang der Buchungsbestätigung des Juref Sifi zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch verbindliche telefonische Buchungsbestätigungen zu einem rechtsverbindlichen Reisevertrag führen. Bei Vertragsschluss, oder unverzüglich danach, sendet das Juref Sifi dem TN bzw. dessen gesetzlichen Vertretern eine schriftliche Bestätigung zu. Zur Sendung der schriftlichen Bestätigung ist das Juref Sifi nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Freizeitbeginn erfolgt. Bei telefonischen oder mündlichen Buchungen ist die Rechtsverbindlichkeit des Reisevertrages nicht davon abhängig, dass dem TN die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung zugeht.

 

1.3 Bei Buchungen über das Internet gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bieten der TN bzw. (Ziff. 1.1a) die gesetzlichen Vertreter dem Juref Sifi den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Juref Sifi beim TN bzw. dessen gesetzlichen Vertreters zustande, die keiner besonderen Form bedarf und schriftlich, per E-Mail erfolgen kann.

 

2. Bezahlung

2.1 Die Zahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Meldet der TN sich erst nach dieser Frist an, so ist die Zahlung postwendend fällig.

 

2.2 Leistet der TN die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist das Juref Sifi berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3. zu belasten.

 

3. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn /Stornokosten

3.1 Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Juref Sifi unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

3.2 Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert das Juref Sifi den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann das Juref Sifi, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.

 

3.3 Das Juref Sifi hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des TN wie folgt berechnet:

Bus- und Eigenanreisen:

  •  vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
  •  vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 60%
  •  bei Nichtanreise 80%

 

3.4 Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Juref Sifi nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

 

4. Umbuchungen

Ein Anspruch des TN nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Zeitraumes der Freizeit und der gewählten Freizeit an sich (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des TN dennoch vorgenommen, kann das Juref Sifi bis zu den bei den Rück-trittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 10,- € pro TN und Umbuchung erheben.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Das Juref Sifi wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

6.1 Das Juref Sifi kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des Juref Sifi nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 

6.2 Die eingesetzten Freizeitleiter*innen des Juref Sifi sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des Veranstalters in diesen Fällen wahrzunehmen.

 

6.3 Kündigt das Juref Sifi, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

 

7. Beschränkung der Haftung, Aufsichtspflicht

7.1 Die Haftung des Juref Sifi für selbstverschuldete Unfälle eines Kindes oder für verlorengegangene Gegenstände, sowie für Diebstahl und Einbruch, wird nicht übernommen. Ebenso weißen wir darauf hin, dass kein Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihr Kind über das Juref Sifi möglich ist. Bitte schließen sie bei Bedarf eigenständig eine solche Versicherung ab.

 

7.2 Das Juref Sifi übernimmt die Aufsichtspflicht bei Tagesfreizeiten während der in der Ausschreibung genannten Betreuungszeit. Sollte eine frühere Eigenanreise oder eine spätere Eigenabreise erfolgen, so übernimmt das Juref Sifi während dieser Zeit keine Aufsichtspflicht.

 

7.3 Soweit das Juref Sifi eine vertragliche oder gesetzliche Aufsichtspflicht trifft, besteht keine Verpflichtung, insbesondere auch nicht der örtlichen Freizeitleitung, einen minderjährigen TN von bestimmten Aktivitäten abzuhalten oder von deren Anteilnahme auszuschließen, soweit mit den gesetzlichen Vertretern des TN nicht zuvor eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Juref Sifi ist weder in der Lage, noch dazu verpflichtet, den gesetzlichen Vertreter über alle möglichen Aktivitäten am Ort der Freizeit zu unterrichten. Die gesetzlichen Vertreter erhalten jedoch auf Nachfrage jederzeit Auskunft über den aktuellen Stand der angebotenen Aktivitäten und sind berechtigt, entsprechende Weisungen über die Teilnahme oder Nichtteilnahme des Minderjährigen TN zu erteilen.

 

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Freizeit hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Freizeit geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Juref Sifi unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Fällt der letzte Tag einer vorgenannten Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

 

8.2 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Juref Sifi oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Juref Sifi beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Juref Sifi oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Juref Sifi beruhen.

 

8.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

 

8.4 Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Freizeit nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

 

8.5 Schweben zwischen dem TN und dem Juref Sifi Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder das Juref Sifi die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

Freizeitveranstalter

Kath. Jugendreferat Sindelfingen

Goldbergstr. 24

71065 Sindelfingen

 

Tel.: 07031/4105930

E-Mail: jugendreferat-sifi@bdkj.info